LE Pad Deaktivator
Weltneuheit (Patent angemeldet): AM-Deaktivierung
endlich praxistauglich und regelkonform nach EMFV und Arbeitsschutzrecht
Der LE Pad Deaktivator setzt einen neuen Benchmark im Kassenbereich: Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist er der einzige AM-Deaktivator, der sich im Alltag gemäß EMFV-konform und arbeitsschutzrechtlich sicher betreiben lässt – ohne unrealistische Sicherheitsabstände, ohne Prozessbrüche, ohne "Papier-Compliance".
Das Problem am Markt
Viele AM-Deaktivatoren stehen in der Praxis im Ruf, sehr hohe Feldstärken zu erzeugen. Das führt zu großen und in der Praxis häufig nicht umzusetzenden Sicherheitsabständen von bis zu 1 bis 1,5 Meter– und damit zu einem Konflikt mit der Realität am Kassenplatz: wenig Platz, hohe Taktung, wechselnde Körperpositionen und kurze Distanzen.
Die Lösung: zum Patent angemeldetes Feldkonzept mit klaren Mindestabständen
Der LE Pad Deaktivator wurde gezielt so entwickelt, dass sich der Betrieb sicher und nachvollziehbar in den Arbeitsplatz integrieren lässt. Das Ergebnis sind klar definierte Mindestabstände, die im Kassenalltag typischerweise einhaltbar sind – und damit eine Gefährdungsbeurteilung, die wirklich umgesetzt werden kann!
Vorteile im Überblick:
- Maximale Sicherheit: Hände können jederzeit gefahrlos auf dem LE‑Pad abgelegt werden – ohne jegliche Grenzwertüberschreitung.
- Grenzwerte für Beschäftigte werden nur zu 21 % genutzt – deutliche Reserven vorhanden
- Realistische Mindestabstände für Implantatträger – keine unnötigen Sperrzonen
- Saubere, einfache Integration in das Arbeitsfeld (Kasse/Servicepoint).
- Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung schnell, nachvollziehbar und auditfest umsetzbar.
Mindestabstände (Kurzüberblick)
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Personengruppe / Situation |
Mindestabstand |
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Aktive Implantate (z. B. Herzschrittmacher) – Abstand Implantat zum Deaktivatorpad |
>= 37 cm |
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Passive Implantate (z. B. Metallimplantate) – Abstand Implantat zum Deaktivatorpad |
>= 16 cm |
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ZNS (Kopf / Rückenmark) – Abstand zum Deaktivatorpad |
>= 16 cm |
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Controller – Abstand bei Implantaten |
>= 12 cm (in Einbausituation meist automatisch gegeben) |
Kernergebnis: Bei bestimmungsgemäßer Nutzung und Einhaltung der Mindestabstände sind keine unzulässigen Expositionen für Beschäftigte zu erwarten.
BG / IFA: vorgelegt und fachlich nachvollziehbar
Der LE Deaktivator wurde der BG und dem Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) vorgelegt. Dadurch konnten sich die Fachstellen selbst ein Bild vom Konzept und der Praxistauglichkeit machen – ein entscheidender Vertrauensanker für Betreiber, Arbeitsschutzverantwortliche und interne Audits.
Integration am Arbeitsplatz
Durch die klare räumliche Zuordnung (Pad und Controller) lässt sich der LE Deaktivator so integrieren, dass Abstände definierbar, visualisierbar und im Alltag beherrschbar sind. Das erleichtert die Erstellung einer praxisgerechten Gefährdungsbeurteilung und eine wirksame Unterweisung, insbesondere im Vergleich zu den AM-Deaktivatoren der alten Generation.
Nächster Schritt
Wir unterstützen bei Planung, Einbau und Dokumentation – inklusive empfohlener Platzierung, Kennzeichnung und Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis: Verbindlich ist die standortspezifische Gefährdungsbeurteilung. Mindestabstände sind einzuhalten. Für Beschäftigte mit Implantat sollte eine individuelle Gefährdungsbeurteilung gemäß TREMF NF und DGUV Information 203-043 erstellt werden. Dabei können Implantat spezifische Eigenschaften berücksichtigt werden, wodurch sich gegebenenfalls geringere erforderliche Sicherheitsabstände ergeben können.
mehr Informationen hier…
Kontakt: Marco Lange
Tel.: +49 (0) 2173 855 4685
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